Hinweisgebersystem
Integrität und rechtmäßiges Handeln sind die Grundlage unseres Geschäfts. Über unser Hinweisgebersystem können Sie uns mögliche Rechtsverstöße vertraulich melden – geschützt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Warum ein Hinweisgebersystem?
Die WEDEBAU GmbH steht für ehrliches und regelkonformes Handeln – gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Sollte es dennoch zu Verstößen gegen Gesetze oder interne Regeln kommen, möchten wir davon erfahren, um sie abzustellen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten dazu einen wertvollen Beitrag – und verdienen Schutz statt Nachteile.
Wer kann Hinweise geben?
Das Hinweisgebersystem steht allen Personen offen, die im beruflichen Kontext mit der WEDEBAU GmbH in Kontakt stehen oder standen – insbesondere:
- Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende
- Bewerberinnen und Bewerber
- Lieferanten, Dienstleister und deren Beschäftigte
- Geschäftspartner
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können Informationen über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, zum Beispiel:
Straftaten & Bußgeldverstöße
Etwa Betrug, Korruption, Diebstahl oder Untreue im geschäftlichen Umfeld.
Produktsicherheit & Verbraucherschutz
Verstöße gegen Vorschriften zur Sicherheit unserer Produkte oder zum Schutz von Verbrauchern.
Datenschutz
Verstöße gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften.
Umweltschutz
Verstöße gegen umweltrechtliche Vorgaben, z. B. bei Entsorgung und Rücknahme.
Steuern & Geldwäsche
Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten oder Vorschriften zur Geldwäscheprävention.
Arbeitsschutz
Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz und zur Sicherheit von Beschäftigten.
So geben Sie einen Hinweis ab
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Meldung einreichen
Senden Sie Ihren Hinweis per E-Mail an unsere interne Meldestelle: hinweis@wedebau-garten.com – oder per Post an: WEDEBAU GmbH, Interne Meldestelle, Im Winkel 25, 30900 Wedemark (Kennzeichnung „Vertraulich“ auf dem Umschlag). Beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich: Was ist passiert, wann, wo, wer war beteiligt?
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Eingangsbestätigung
Sie erhalten spätestens innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.
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Prüfung des Hinweises
Ihre Meldung wird vertraulich geprüft. Bei Bedarf nehmen wir – sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben – Rückfragen mit Ihnen auf.
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Rückmeldung
Spätestens innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen.
Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien
Die Identität der hinweisgebenden Person, der von einer Meldung betroffenen Personen sowie sonstiger in der Meldung genannter Personen wird vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG). Zugriff auf die Meldungen hat ausschließlich die mit der Bearbeitung betraute Stelle.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Verstoß melden, sind gesetzlich vor Repressalien geschützt – etwa vor Kündigung, Abmahnung oder sonstigen Benachteiligungen (§ 36 HinSchG). Bewusst falsche Meldungen sind hingegen nicht vom Schutz umfasst.
Externe Meldestelle
Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Wir würden uns jedoch freuen, wenn Sie sich zunächst an uns wenden – so können wir mögliche Missstände am schnellsten aufklären und beheben.
Sie möchten einen Hinweis geben?
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt – und Sie sind gesetzlich geschützt.
